Allgemeine Geschäftsbedingungen WebinarGeek B.V.

Datum: 1. September 2020

Fassung: 2.1

Dies sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen von WebinarGeek mit Sitz an der Chroomstraat 12 in Zoetermeer und eingetragen bei der Kamer van Koophandel unter der Nummer 68420765.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Vertrag, den WebinarGeek mit seinen Kunden abschließt.

Ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text nur die männliche Form verwendet. Gemeint sind stets die weibliche, die männliche und die diverse Form.

1. Begriffsbestimmungen

Die in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kapitälchen gesetzten Begriffe haben (sowohl im Singular als auch im Plural) die zugeschriebene Bedeutung.

1.1 Account: persönliches Konto des Benutzers, mit dem er Zugang zum Dienst erhält.

1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen: die vorliegenden Geschäftsbedingungen.

1.3 Daten: alle Daten, die vom Benutzer über die Dienste gespeichert werden oder die der Benutzer WebinarGeek im Rahmen der Nutzung der Dienste zur Verarbeitung zur Verfügung stellt.

1.4 Dienste: alle von WebinarGeek im Rahmen des Vertrages erbrachten Dienstleistungen, einschließlich einer SaaS-Lösung für die unabhängige Organisation von Webinaren.

1.5 Benutzer: eine natürliche oder juristische Person, die in Ausübung eines Berufes oder Gewerbes handelt und sich auf der Website registriert hat und mit der WebinarGeek den Vertrag abschließt.

1.6 Geistige Eigentumsrechte: Rechte (an geistigem Eigentum) einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, Datenbankrechte, Domänennamen, Handelsnamenrechte, Markenrechte, Geschmacksmusterrechte, verwandte Schutzrechte, Patentrechte sowie Rechte an Know-how.

1.7 Materialien: alle Websites, (Web-)Anwendungen, Corporate Designs, Logos, Faltblätter, Broschüren, Prospekte, Beschriftungen, Anzeigen, Marketing- und/oder Kommunikationspläne, Konzepte, Abbildungen, Texte, Skizzen, Dokumentationen, Ratschläge, Berichte und (andere) geistige Schöpfungen sowie deren Vorbereitungsmaterial und die Datenträger, auf denen diese Materialien gespeichert sind.

1.8 Vertrag: der Vertrag zwischen WebinarGeek und dem Benutzer, auf dessen Grundlage WebinarGeek den Dienst für den Benutzer erbringt und von dem die allgemeinen Geschäftsbedingungen einen untrennbaren Bestandteil bilden.

1.9 Vertragspartei(en): der Benutzer und WebinarGeek zusammen oder einzeln.

1.10 Probezeit: Anfangszeitraum von 14 Tagen, in dem der Benutzer den Dienst kostenlos und unverbindlich nutzen kann.

1.11 Vertrauliche Informationen: nichtöffentliche Informationen, die sich auf eine oder beide Vertragsparteien beziehen, sowie Informationen, die eine Vertragspartei als vertraulich bezeichnet oder die aufgrund ihrer Art oder der Umstände ihrer Offenlegung vertraulich zu behandeln sind.

1.12 WebinarGeek: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht WebinarGeek B.V. mit Sitz an der Chroomstraat 12 in Zoetermeer und eingetragen bei der Kamer van Koophandel unter der Nummer 68420765.

1.13 Website: die Website von WebinarGeek, erreichbar über die Domain www.WebinarGeek.com, und zugehörige Subdomains.

2. Zustandekommen und Auslegung des Vertrages

2.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, einschließlich der Offerten von WebinarGeek, das Erbringen von Leistungen durch oder im Namen von WebinarGeek und die Ausführung von (zukünftigen) Verträgen.

2.2 Der Benutzer kann die Dienste von WebinarGeek direkt bestellen, indem er auf der Website einen Account anlegt. Der Vertrag mit dem Benutzer kommt zustande, sobald der Benutzer den Online-Bestellvorgang abschließt und die Zahlung vornimmt.

2.3 Der Benutzer kann WebinarGeek auch auffordern, ihm eine Offerte oder ein anderes schriftliches Angebot zukommen zu lassen. In diesem Fall kommt der Vertrag in dem Moment zustande, in dem der Benutzer das von WebinarGeek unterbreitete Angebot annimmt.

2.4 Die Anwendbarkeit eventueller Einkaufsbedingungen oder anderer Geschäftsbedingungen des Benutzers wird ausdrücklich ausgeschlossen.

2.5 Die Anwendung von Artikel 227b Absatz 1 und 227c Buch 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches ist ausgeschlossen.

3. Vertragsdurchführung

3.1 Nach Abschluss des Vertrages wird WebinarGeek sich bemühen, die Durchführung des Vertrages so schnell wie möglich zu beginnen. Die von WebinarGeek angegebenen (Liefer-)Fristen sind Richtwerte und gelten nicht als Leistungsfristen.

3.2 Der Benutzer leistet WebinarGeek jede Unterstützung, die vernünftigerweise notwendig und wünschenswert ist, um eine korrekte und rechtzeitige Erbringung der Dienste zu ermöglichen. In jedem Fall ist der Benutzer verpflichtet, alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die WebinarGeek als notwendig erachtet oder von denen der Benutzer vernünftigerweise wissen sollte, dass sie für die Durchführung des Vertrages notwendig sind.

3.3 WebinarGeek wird sich bemühen, die Wünsche des Benutzers bei der Durchführung des Vertrages zu berücksichtigen. Kann einem Wunsch des Benutzers nicht stattgegeben werden, wird WebinarGeek die Gründe dafür angeben.

3.4 WebinarGeek hat das Recht, bei der Durchführung des Vertrages Dritte einzuschalten. Sollte dies der Fall sein, gelten für diese Produkte und/oder Dienstleistungen zusätzlich die Bedingungen des Dritten (für deren Nutzung). Gegebenenfalls damit verbundene Kosten gehen nur dann zu Lasten des Benutzers, sollte dies im Voraus vereinbart worden sein.

3.5 Benutzern ist es nicht erlaubt, den Dienst zum Hochladen von rechtswidrigem Material zu verwenden (Material, dessen Besitz dem Benutzer gesetzlich verboten ist, oder Material, das die Rechte Dritter verletzt).

3.6 Benutzer sind verpflichtet, die von WebinarGeek zur Verfügung gestellten Anmeldedaten für die Nutzung des Dienstes mit angemessener Sorgfalt zu behandeln. Hat ein Abnehmer den Verdacht, dass ein Dritter Zugang zu den Anmeldedaten eines Benutzers hat, ist der Abnehmer verpflichtet, dies unverzüglich WebinarGeek zu melden.

4. Probezeit

4.1 Die Probezeit ermöglicht dem Benutzer den kostenlosen Zugang zum Dienst ab dem Zeitpunkt, an dem der Benutzer die Probezeit in seinem Account aktiviert hat.

4.2 Die Probezeit soll einem Benutzer die Möglichkeit bieten, den Dienst von WebinarGeek zu testen. WebinarGeek entscheidet nach eigenem Ermessen über den Anspruch des Benutzers auf die Probezeit und kann die Nutzung und/oder die Bedingungen einschränken, um einen Missbrauch der Probezeit zu verhindern.

4.3 Nach Ablauf der Probezeit endet der Zugang zum Dienst automatisch. Um den Dienst auch nach der Probezeit nutzen zu können, schließt der Benutzer über seinen Account einen Vertrag ab.

4.4 Schließt der Benutzer keinen neuen Vertrag ab, werden Daten für vierzehn (14) Tage nach Ablauf der Probezeit im Account des Benutzers aufbewahrt. Schließt der Benutzer einen neuen Vertrag ab, werden die Daten sofort verfügbar.

5. Account

5.1 Der Dienst ermöglicht es dem Benutzer, auf einfache Weise Webinare zu organisieren. Der Dienst ist zugänglich, indem sich der Benutzer in seinem Account anmeldet.

5.2 Um den Dienst nutzen zu können, muss der Benutzer einen Account anlegen, indem er sich auf der Website registriert. Der Zugang zum Account erfolgt durch Eingabe eines selbst gewählten Benutzernamens und Passworts.

5.3 Ein Account und die Zugangsdaten sind streng persönlich und dürfen nicht an andere Personen weitergegeben oder übertragen werden. Der Benutzer ist verpflichtet, seine Anmeldedaten geheim zu halten.

5.4 WebinarGeek darf davon ausgehen, dass alles, was nach der Anmeldung mit dem entsprechenden Benutzernamen und Passwort vom Account des Benutzers aus geschieht, unter der Leitung und Aufsicht des Benutzers geschieht. Der Benutzer haftet daher für alle diese Handlungen.

5.5 Bei Verdacht auf Missbrauch des Dienstes ist der Benutzer verpflichtet, WebinarGeek unverzüglich zu informieren und die (Anmelde-)Daten zu ändern.

5.6 Mitteilungen über bestehende, über den Account geänderte oder neu abgeschlossene Verträge werden an die mit dem Account verbundene E-Mail-Adresse gesendet. Der Benutzer bestätigt, dass die WebinarGeek zur Verfügung gestellte E-Mail-Adresse für eine solche Kommunikation geeignet ist und unter der alleinigen Kontrolle des Benutzers steht. Der Benutzer ist verpflichtet, jede Änderung der E-Mail-Adresse oder anderer relevanter Daten (wie Name, Adresse oder Kontonummer) unverzüglich über den Account mitzuteilen.

6. Regeln für die Nutzung

6.1 Der Benutzer garantiert, dass die Dienste nicht für Aktivitäten genutzt werden, die gegen geltende Gesetze oder Vorschriften verstoßen. Darüber hinaus ist es ausdrücklich untersagt (ob rechtmäßig oder nicht), über die Dienste Materialien anzubieten oder zu verbreiten, die:

  • 6.1.1 bösartige Inhalte enthalten (wie Schadsoftware oder andere schädliche Software); 

  • 6.1.2 die Rechte Dritter (beispielsweise geistige Eigentumsrechte) verletzen oder verleumderisch, diffamierend, beleidigend, diskriminierend oder hasserfüllt sind;

  • 6.1.3 Informationen über die Verletzung von Rechten Dritter enthalten oder dazu beitragen, diese zu verletzen, wie beispielsweise Hacking-Tools oder Erläuterungen zu Computerkriminalität;

  • 6.1.4 Hyperlinks, Torrents oder Verweise auf (Quellen von) Materialien enthalten, die Urheberrechte oder andere geistige Eigentumsrechte verletzen, oder

  • 6.1.5 Kinder- oder Tierpornografie oder eine animierte Form davon enthalten oder offensichtlich dazu bestimmt sind, anderen bei der Suche nach solchen Materialien zu helfen.

6.2 Des Weiteren ist es untersagt, den Dienst in einer Weise zu nutzen, die Dritte belästigt oder stört. Dies schließt unter anderem die Verwendung eigener Skripte oder Programme oder eine übermäßige Anzahl von Aufrufen des Dienstes ein.

6.3 Konstatiert WebinarGeek oder hat WebinarGeek den begründeten Verdacht, dass der Benutzer gegen die vorgenannten oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt, oder erhält WebinarGeek eine diesbezügliche Beschwerde, wird WebinarGeek den Benutzer verwarnen. Führt dies nicht zu einer akzeptablen Lösung, ist WebinarGeek berechtigt, selbst einzugreifen, um den Verstoß zu beenden. In dringenden oder schwerwiegenden Fällen ist WebinarGeek berechtigt, ohne Verwarnung eingreifen.

6.4 WebinarGeek ist berechtigt, Schäden, die aus Verstößen gegen diese Verhaltensregeln resultieren, gegenüber dem Benutzer geltend zu machen. Der Benutzer stellt WebinarGeek von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen Schäden frei, die aus einem Verstoß gegen diese Nutzungsregeln resultieren.

7. Notice-and-Takedown ( Verfahren zur Meldung und Entfernung rechtswidriger Inhalte)

7.1 Erhält WebinarGeek Kenntnis davon, dass durch die Nutzung der Dienste Daten gespeichert oder verbreitet werden, die Rechte Dritter verletzen oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind oder gegen den Vertrag verstoßen, wird WebinarGeek den Benutzer nach Möglichkeit möglichst umgehend über die Beanstandung oder den Verstoß informieren. In dringenden Fällen ist WebinarGeek berechtigt, sofort einzugreifen (beispielsweise durch Entfernung der Daten oder Voll- oder Teilsperrung des Dienstes), wird sich aber bemühen, den Benutzer anschließend zu informieren. In Ausnahmefällen, die im Ermessen von WebinarGeek liegen, ist WebinarGeek nicht verpflichtet, den Benutzer zu benachrichtigen.

7.2 WebinarGeek ist berechtigt, den Namen, die Adresse und andere identifizierende Angaben des Benutzers und/oder des betreffenden Benutzers an einen Dritten, der sich beschwert, dass der Benutzer und/oder der betreffende Benutzer seine Rechte verletzt, oder an die zuständigen Behörden weiterzugeben, wenn:

  • 7.2.1 WebinarGeek aufgrund geltender Gesetze oder Vorschriften dazu verpflichtet ist (beispielsweise im Falle eines genehmigten Gerichtsbeschlusses) oder

  • 7.2.2 WebinarGeek zu dem Urteil gelangt, dass es hinreichend glaubhaft belegt ist, dass der Benutzer rechtswidrig gehandelt und den Dritten geschädigt hat, dass der Dritte ein berechtigtes Interesse an der Herausgabe der Angaben hat, oder wenn WebinarGeek es für glaubhaft hält, dass es keine weniger einschneidende Möglichkeit gibt, die Angaben zu erlangen, und dass die Abwägung der beteiligten Interessen ergibt, dass das Interesse des Dritten überwiegen muss.

7.3 Im Falle von Daten, die zu strafrechtlicher Verfolgung Anlass geben können, ist WebinarGeek berechtigt, diese zu melden. WebinarGeek ist berechtigt, die Daten und alle relevanten Informationen über den Benutzer an die zuständigen Behörden zu übermitteln und alle anderen von den Behörden im Rahmen der Ermittlungen geforderten Maßnahmen zu ergreifen.

7.4 WebinarGeek trägt als Vermittler keinerlei Haftung für die Daten, die der Benutzer durch die Nutzung des Dienstes verbreitet. Der Benutzer verpflichtet sich, WebinarGeek von jeglichen Ansprüchen, Klagen oder Verfahren Dritter bezüglich (des Inhalts) der Daten oder Informationen, die vom Benutzer über den Dienst veröffentlicht oder verbreitet werden, freizustellen und schadlos zu halten.

8. Onboarding

8.1 Hat der Benutzer sich für ein Onboarding entschieden, wird WebinarGeek dies in Übereinstimmung mit den diesbezüglichen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien durchführen. Beim Onboarding wird der Benutzer alle notwendige Kooperation leisten und alle angemessenen Aufforderungen von WebinarGeek nachkommen.

8.2 Das Onboarding erfolgt auf der Grundlage der geltenden Tarife, die auf der Website veröffentlicht sind.

8.3 Das Onboarding findet an einem von WebinarGeek festgelegten Ort statt. WebinarGeek ist berechtigt, den Inhalt, den Ort und die Daten/Zeiten des Onboardings zu ändern. Der Benutzer wird hierüber spätestens zwei (2) Wochen vor Beginn des Onboardings informiert.

8.4 Eine Stornierung eines Onboardings durch den Benutzer ist nur möglich, wenn WebinarGeek spätestens zwei (2) Wochen vor Beginn des Onboardings schriftlich informiert wurde.

8.5 Im Falle einer Stornierung durch den Benutzer werden gegebenenfalls entstandene Vorbereitungskosten in Rechnung gestellt.

9. Studiovermietung

9.1 WebinarGeek bietet dem Benutzer auch die Möglichkeit, einen Studioraum einschließlich Ausrüstung zu mieten. Die Mietdauer besteht aus der Anzahl der vom Benutzer reservierten Stunden. Die Mietdauer beträgt mindestens eine (1) Stunde, einschließlich aller grundlegenden Erläuterungen, des Aufbaus der Ausrüstung und der Aufstellung der Personen und/oder Produkte.

9.2 Die Reservierung erfolgt über die Kontaktoption auf der Website. Auf der Website sind auch die geltenden Tarife zu finden.

9.3 Die Stornierung eines Studioraums durch den Benutzer ist nur möglich, wenn WebinarGeek spätestens eine (1) Woche vor Beginn des Mietzeitraums schriftlich informiert wurde.

9.4 Im Falle einer verspäteten Stornierung schuldet der Benutzer den gesamten Preis.

10. Verfügbarkeit und Wartung

10.1 WebinarGeek bemüht sich, den Dienst so weit wie möglich verfügbar zu halten, gibt aber keine Garantien in dieser Hinsicht.

10.2 Ist die Funktionsfähigkeit der Computersysteme oder des Netzes von WebinarGeek oder Dritter nach Ansicht von WebinarGeek gefährdet, etwa im Falle eines (D)Dos-Angriffs oder von Aktivitäten von Schadsoftware, ist WebinarGeek berechtigt, alle nach billigem Ermessen von WebinarGeek erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Gefahr abzuwenden und Schäden zu begrenzen oder zu verhindern. Dies kann zu einer eingeschränkten Verfügbarkeit führen.

10.3 WebinarGeek bemüht sich, die verwendete Software und Firmware auf dem neuesten Stand zu halten, ist dabei aber teilweise von seinen Lieferanten abhängig. WebinarGeek hat das Recht, bestimmte Updates oder Upgrades nicht zu installieren, sollte dies seiner Meinung nach der Funktionsfähigkeit der Dienste nicht zuträglich sein.

10.4 Die Installation von Updates und Upgrades kann dazu führen, dass die Systeme und Netzwerke von WebinarGeek vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt zugänglich sind. WebinarGeek wird sich bemühen, Wartungsarbeiten so weit wie möglich außerhalb der Geschäftszeiten stattfinden zu lassen  und den Benutzer rechtzeitig über geplante Wartungsarbeiten zu informieren, sollte dieser dadurch behindert werden können.

11. Helpdesk

11.1 WebinarGeek wird dem Benutzer bei allgemeinen praktischen und technischen Fragen im Zusammenhang mit den Diensten auf angemessenem Niveau Unterstützung leisten.

11.2 WebinarGeek stellt über die Website allgemeine Informationen über die Dienste zur Verfügung. Geben die Informationen keine Antwort auf die Frage des Benutzers, kann der Benutzer den Helpdesk von WebinarGeek kontaktieren. Der Helpdesk ist über den Account erreichbar.

11.3 WebinarGeek wird sich bemühen, Helpdesk-Anfragen innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu bearbeiten. Die Zeit, die für die Bearbeitung der Meldungen benötigt wird, kann jedoch variieren, da die Meldungen eine Vielzahl von Anfragen oder Problemen enthalten können.

12. Geistige Eigentumsrechte

12.1 Alle Daten bleiben Eigentum des Benutzers. WebinarGeek erhebt diesbezüglich keinerlei Eigentumsansprüche. Der Benutzer gewährt WebinarGeek für die Dauer des Vertrages eine nicht übertragbare und nur soweit unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung der Daten, soweit dies für die Erbringung der Dienste erforderlich ist.

12.2 Alle geistigen Eigentumsrechte an den Diensten und Materialien, die dem Benutzer von WebinarGeek im Rahmen des Vertrages zur Verfügung gestellt werden, liegen bei WebinarGeek oder seinen Lizenzgebern.

12.3 WebinarGeek gewährt dem Benutzer die nicht-exklusiven, nicht-übertragbaren Nutzungsrechte in Bezug auf den Dienst, soweit sie sich aus dem Vertrag ergeben oder anderweitig schriftlich gewährt wurden. Die Nutzungsrechte gelten für die Dauer des Vertrages.

12.4 Der Benutzer ist nicht berechtigt, Änderungen an den Materialien vorzunehmen, auf die Quelldateien der von WebinarGeek bereitgestellten Software zuzugreifen oder diese zu kopieren. Ausdrücklich ist es ebenso wenig gestattet, diese Quelldateien durch Reverse-Engineering, Dekompilierung oder auf andere Weise zu enthüllen, es sei denn, dies ist nach zwingendem Recht zulässig.

12.5 WebinarGeek ist berechtigt, (technische) Maßnahmen zum Schutz der Materialien zu ergreifen. Hat WebinarGeek solche Sicherheitsmaßnahmen getroffen, ist es dem Benutzer nicht gestattet, diese Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen oder zu entfernen.

12.6 Dem Benutzer ist es nicht gestattet, Kennzeichnungen von Urheberrechten, Marken, Handelsnamen oder sonstigen geistigen Eigentumsrechten aus den Materialien zu entfernen oder zu verändern.

13. Haftung und höhere Gewalt

13.1 Die Haftung von WebinarGeek für Schäden, die sich aus der Nichterfüllung des Vertrages, einer rechtswidrigen Handlung oder anderweitig ergeben, ist pro Ereignis (wobei eine Reihe von aufeinanderfolgenden Ereignissen als ein Ereignis zählt) auf den Betrag ohne Mehrwertsteuer beschränkt, den der Benutzer im Rahmen des Vertrages über einen Zeitraum von sechs (6) Monaten vor dem Auftreten des Schadens schuldet.

13.2 WebinarGeek haftet nur für direkte Schäden, die sich aus einem zurechenbaren Versäumnis bei der Erfüllung des Vertrages ergeben. Unter direkte Schäden fallen ausschließlich folgende Schäden:

  • 13.2.1 Schäden, die direkt an materiellen Objekten verursacht werden („Sachschäden“);

  • 13.2.2 Kosten für die Beendigung und Begrenzung einer Datenschutzverletzung;

  • 13.2.3 Kosten für Reparaturarbeiten zur Verhinderung von Datenverlusten und/oder weiteren Integritätsverletzungen;

  • 13.2.4 angemessene und nachweisbare Kosten, die der Benutzer aufwenden musste, um WebinarGeek anzuhalten, den Vertrag (wieder) ordnungsgemäß zu erfüllen;

  • 13.2.5 angemessene Kosten zur Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens, soweit sich die Feststellung auf einen direkten Schaden im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht;

  • 13.2.6 angemessene und nachweisbare Kosten, die dem Benutzer zur Vermeidung oder Begrenzung des in diesem Artikel genannten direkten Schadens entstanden sind;

  • 13.2.7 angemessene und nachweisbare Kosten, die dem Benutzer entstanden sind, um die Leistung doch noch dem Vertrag entsprechen zu lassen.

13.3 WebinarGeek ist nicht haftbar für sonstige Schäden.

13.4 Alle im Vertrag vereinbarten Haftungsbeschränkungen oder -ausschlüsse gelten nicht, sollte der Schaden das Ergebnis von (1) Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit seitens der Geschäftsführung von WebinarGeek oder (2) von Tod oder Körperverletzung sein.

13.5 WebinarGeek kann nicht verpflichtet werden, eine Verpflichtung aus dem Vertrag zu erfüllen, sollte die Erfüllung durch höhere Gewalt verhindert werden. WebinarGeek kann ebenso wenig für daraus resultierende Schäden haftbar gemacht werden.

13.6 Als höhere Gewalt gelten in jedem Fall Stromausfälle, Internetausfälle, Ausfälle der Telekommunikationsinfrastruktur, Netzwerkangriffe (einschließlich (D)Dos-Angriffen), Angriffe durch Malware oder andere bösartige Software, innere Unruhen, Mobilisierung, Krieg, Terror, Streiks, Ein- und Ausfuhrbehinderungen, Lieferstopps, Feuer und Überschwemmungen.

14. Datenschutz und Sicherheit

14.1 WebinarGeek wird sich mit allen Kräften bemühen, den Dienst gegen Missbrauch und unbefugten Zugriff auf die Angaben des Benutzers zu schützen.

14.2 Bei der Durchführung des Vertrages verarbeitet WebinarGeek für den Benutzer personenbezogene Daten, wobei der Benutzer als Verantwortlicher für die Verarbeitung und WebinarGeek als Auftragsverarbeiter zu betrachten sind. Die Vereinbarungen über die Verarbeitung und Sicherheit sind im Anhang „Verarbeitung personenbezogener Daten“ zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt. Der Anhang ist integraler Bestandteil dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

15. Geheimhaltung

15.1 Beide Vertragsparteien behandeln vertrauliche Informationen streng vertraulich und verwenden sie nur, soweit dies für die Durchführung des Vertrages erforderlich ist. Die Vertragsparteien erlegen diese Verpflichtung auch ihren Angestellten sowie den von ihnen für die Durchführung des Vertrages eingeschalteten Dritten auf.

15.2 Die empfangende Vertragspartei stellt sicher, dass die vertraulichen Informationen in gleichem Maße vor unbefugtem Zugang oder unbefugter Verwendung geschützt werden wie ihre eigenen vertraulichen Informationen, zumindest aber in angemessenem Umfang.

16. Preis und Zahlungsbedingungen

16.1 Für die Nutzung des Dienstes ist eine regelmäßige Gebühr zu entrichten, die auf der Website angegeben ist.

16.2 Wo in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen geltende Tarife oder Wörter mit ähnlicher Bedeutung erwähnt werden, sind darunter die unter den aktuellsten von WebinarGeek veröffentlichten Preisen genannten Tarife zu verstehen. 

16.3 WebinarGeek verschickt für alle geschuldeten Beträge eine Rechnung und ist berechtigt, den betreffenden Betrag im Voraus und elektronisch in Rechnung zu stellen. Erhebt der Benutzer Einspruch gegen eine Rechnung oder ihre Höhe, hat dies keine aufschiebende Wirkung auf die Zahlungspflicht.

16.4 Für alle Rechnungen gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen, sofern in der Rechnung keine andere Zahlungsfrist angegeben ist oder schriftlich eine andere Frist vereinbart wurde.

16.5 Wird eine Rechnung nicht innerhalb der Zahlungsfrist bezahlt, schickt WebinarGeek dem Benutzer eine Zahlungserinnerung mit der Aufforderung, die Rechnung innerhalb von 7 Tagen zu bezahlen. Danach schickt WebinarGeek dem Benutzer eine zweite Zahlungserinnerung mit der Aufforderung, die Rechnung innerhalb von 5 Tagen zu bezahlen. Bleibt die Zahlung weiterhin aus:

  • 16.5.1 ist WebinarGeek berechtigt, die Erbringung der Dienste ganz oder teilweise einzustellen, ohne für einen dem Benutzer daraus entstehenden Schaden zu haften.

  • 16.5.2 ist der Benutzer verpflichtet, neben dem geschuldeten Betrag und den darauf anfallenden gesetzlichen Zinsen für Handelsgeschäfte alle außergerichtlichen und gerichtlichen Inkassokosten zu zahlen, einschließlich der Kosten für Rechtsanwälte, Juristen, Gerichtsvollzieher und Inkassobüros.

16.6 WebinarGeek ist berechtigt, die in diesem Vertrag angegebenen Preise jederzeit zu erhöhen. Die Preisänderung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem der Vertrag gemäß Artikel 17.1 verlängert wird.

16.7 Sollte der Benutzer für insolvent erklärt werden, sollte der Benutzer einen Zahlungsaufschub beantragen oder erhalten oder seine Aktivitäten einstellen oder sollte das Unternehmen des Benutzers liquidiert werden, sind alle Forderungen von WebinarGeek sofort fällig und zahlbar.

16.8 Alle von WebinarGeek genannten Preise sind in Euro und verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und andere von den Behörden auferlegte Abgaben.

17. Dauer und Beendigung des Vertrages

17.1 Die Vertragslaufzeit wird im Vertrag festgelegt. Ist keine Laufzeit vereinbart, wird ein befristeter Vertrag für die Dauer von einem (1) Jahr abgeschlossen, der sich stillschweigend jeweils um den gleichen Zeitraum verlängert.

17.2 Der Vertrag kann vom Benutzer jederzeit gekündigt werden. Die Beendigung des Vertrages führt nicht zur Rückerstattung von Beträgen, die gemäß dem Vertrag an WebinarGeek gezahlt wurden. Der Benutzer behält jedoch für die restliche Laufzeit des Vertrages den Zugang zum Account gemäß Artikel 17.1.

17.3 Sollte der Benutzer mit einer wesentlichen Verpflichtung aus dem Vertrag in Verzug sein, Insolvenz anmelden oder für insolvent erklärt werden, sollte der Benutzer einen Zahlungsaufschub beantragen oder erhalten oder seine Aktivitäten einstellen oder sollte das Unternehmen des Benutzers liquidiert werden, ist WebinarGeek berechtigt, den Vertrag schriftlich mit sofortiger Wirkung auszusetzen oder zu kündigen, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist.

17.4 Im Falle der Beendigung des Vertrages werden alle Forderungen von WebinarGeek an den Benutzer sofort fällig und zahlbar. Im Falle der Auflösung des Vertrages bleiben die bereits in Rechnung gestellten Beträge fällig und entsteht keine Verpflichtung zur Annullierung. Der Benutzer hat lediglich die Möglichkeit, den Teil des Vertrages aufzulösen, der von WebinarGeek noch nicht erfüllt wurde.

18. Back-up und Weggang

18.1 Nur wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, erstellt WebinarGeek regelmäßig Sicherungskopien (Back-ups) der vom Benutzer auf Systemen von WebinarGeek gespeicherten Daten und stellt diese dem Benutzer auf Anfrage gegen eine Gebühr zur Verfügung.

18.2 Sicherungskopien können jederzeit nach Beendigung oder Auflösung des Vertrages vernichtet werden. Es liegt in der Verantwortung des Benutzers, am Ende der Probezeit, bei Beendigung oder Auflösung des Vertrages eine Sicherungskopie der Daten anzufordern.

18.3 Im Falle einer rechtsgültigen Beendigung des Vertrages unternimmt WebinarGeek auf Anfrage des Benutzers, die vor oder zum Zeitpunkt der Beendigung gestellt sein muss, alle Anstrengungen, um die Übertragung der Daten an einen anderen Dienstanbieter zu unterstützen und zu ermöglichen. Das Vorstehende ist stets auf die von WebinarGeek angebotenen Möglichkeiten beschränkt. Auch alle Kosten der Übertragung an einen anderen Dienstanbieter gehen zu Lasten des Benutzers.

19. Sonstige Bestimmungen

19.1 Eventuelle Beschwerden über die Dienstleistung von WebinarGeek können vom Benutzer über die regulären Benutzer-Support-Kanäle an WebinarGeek gerichtet werden.

19.2 Vorbehaltlich anderslautender zwingender gesetzlicher Bestimmungen unterliegt der Vertrag dem niederländischen Recht, und werden alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien im Zusammenhang mit dem Vertrag dem Gericht in den Niederlanden vorgelegt, das für den Bezirk, in dem WebinarGeek seinen Sitz hat, zuständig ist. Handelt es sich bei der Vertragspartei um einen Verbraucher, ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Verbraucher seinen Wohnsitz hat.

19.3 WebinarGeek hat das Recht, den Vertrag einseitig zu ändern oder zu ergänzen. WebinarGeek wird die Änderung oder Ergänzung dem Benutzer mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten bekannt geben. Der Benutzer hat das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu dem Datum zu kündigen, an dem die Änderung in Kraft tritt.

19.4 Sollte sich eine Bestimmung des Vertrages als nichtig oder anderweitig ungültig erweisen, berührt dies nicht die Gültigkeit des gesamten Vertrages. In diesem Fall werden die Vertragsparteien an Stelle der ursprünglichen Bestimmung(en) (eine) neue Bestimmung(en) festlegen, die der Absicht der ursprünglichen Bestimmung(en) so weit wie rechtlich möglich entspricht/entsprechen.

19.5 Der Benutzer ist nur mit schriftlicher Zustimmung von WebinarGeek berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dies gilt ausdrücklich auch für den Fall einer Fusion oder Übernahme.

19.6 WebinarGeek ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf eine Mutter-, Schwester- und/oder Tochtergesellschaft oder im Falle einer Fusion oder Übernahme auf einen Dritten zu übertragen. WebinarGeek wird den Benutzer darüber im Voraus in Kenntnis setzen.

Möchten Sie noch mehr über unsere Geschäftsbedingungen erfahren? Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir werden Ihre Fragen gerne beantworten.

Anhang 1: Auftragsverarbeitungsvertrag

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag beschreibt die Bedingungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Alle in den allgemeinen Geschäftsbedingungen von WebinarGeek beschriebenen Begriffsbestimmungen haben, sowohl im Singular als auch im Plural, in diesem Anhang dieselbe Bedeutung wie dort. Für diesen Auftragsverarbeitungsvertrag gelten die allgemeinen Bedingungen von WebinarGeek vollem Umfang.

1. Begriffsbestimmungen

1.1 In diesem Auftragsverarbeitungsvertrag bezieht sich der Begriff „DSGVO“ auf die Datenschutz-Grundverordnung und alle Gesetze und Verordnungen, die sie in Zukunft ersetzen sollten.

1.2 Die in der DSGVO definierten Begriffe haben die gleiche Definition wie in diesem Auftragsverarbeitungsvertrag, sofern hier keine andere Definition angegeben ist.

1.3 Der Kunde gilt als Verantwortlicher im Sinne von Artikel 4 Absatz 7 DSGVO.

1.4 WebinarGeek gilt als Auftragsverarbeiter im Sinne von Artikel 4 Absatz 8 DSGVO.

1.5 Der Begriff „personenbezogene Daten“ bezeichnet personenbezogene Daten, die sich auf den Verantwortlichen oder seine Mitarbeiter, Kunden und/oder andere Geschäftsbeziehungen beziehen.

1.6 Der Begriff „Unterauftragsverarbeiter“ bezeichnet eine juristische oder natürliche Person, die kein Angestellter des Auftragsverarbeiters ist und die vom Auftragsverarbeiter und auf dessen Kosten mit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Erbringung von Diensten durch den Auftragsverarbeiter für den Verantwortlichen beauftragt ist oder wird, wobei die beauftragte (juristische) Person personenbezogene Daten erhalten oder Zugang zu personenbezogenen Daten haben kann.

2. Zwecke der Verarbeitung

2.1 WebinarGeek verpflichtet sich, personenbezogene Daten im Namen des Kunden unter den Bedingungen dieses Auftragsverarbeitungsvertrags zu verarbeiten.

2.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der Durchführung des Vertrages und der damit vernünftigerweise verbundenen Zwecke. WebinarGeek verarbeitet die personenbezogenen Daten zu dem Zweck, dem Kunden die Möglichkeit zu bieten, mit einer intelligenten Software selbständig Webinare zu organisieren.

2.3 Es ist WebinarGeek nicht gestattet, die personenbezogenen Daten für andere als die vom Kunden festgelegten Zwecke zu verarbeiten Der Kunde informiert WebinarGeek über die Verarbeitungszwecke, soweit diese nicht bereits in diesem Auftragsverarbeitungsvertrag genannt sind. WebinarGeek ist es gestattet, Daten in anonymisierter Form zu Qualitätszwecken zu verarbeiten, beispielsweise zur Durchführung statistischer Untersuchungen über die Qualität seiner Dienstleistungen.

2.4 WebinarGeek trifft keine eigenständigen Entscheidungen über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu anderen Zwecken, einschließlich deren Weitergabe an Dritte und die Dauer der Datenspeicherung. Die Kontrolle über die personenbezogenen Daten, die WebinarGeek im Rahmen dieses Auftragsverarbeitungsvertrags oder anderer Verträge zwischen den Vertragsparteien zur Verfügung gestellt werden, sowie über die Daten, die der Auftragsverarbeiter in diesem Zusammenhang verarbeitet, liegt beim Kunden.

2.5 Die von WebinarGeek verarbeiteten personenbezogenen Daten und die Kategorien der betroffenen Personen, auf die sich die Daten beziehen, sind in der Auflistung der personenbezogenen Daten im Anhang zum Auftragsverarbeitungsvertrag aufgeführt.

3. Pflichten von WebinarGeek

3.1 WebinarGeek verarbeitet die personenbezogenen Daten ordnungsgemäß und sorgfältig unter Beachtung der Verpflichtungen, die WebinarGeek durch die DSGVO und andere geltende Vorschriften über die Verarbeitung personenbezogener Daten auferlegt werden.

3.2 Die Verpflichtungen von WebinarGeek aus diesem Auftragsverarbeitungsvertrag gelten auch für diejenigen, die personenbezogene Daten unter der Aufsicht von WebinarGeek verarbeiten, einschließlich Mitarbeitern im weitesten Sinne des Wortes.

3.3 WebinarGeek wird den Kunden bei der Erfüllung seiner Pflichten nach Artikel 32 bis 36 DSGVO unterstützen, wie beispielsweise bei der Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (auch „DPIA“ genannt), sofern dies erforderlich sein sollte. WebinarGeek ist berechtigt, die Zusammenarbeit nach den üblichen Stundensätzen von WebinarGeek in Rechnung stellen.

3.4 WebinarGeek führt gemäß Artikel 30 DSGVO ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, die WebinarGeek im Rahmen dieses Auftragsverarbeitungsvertrages durchführt.

3.5 WebinarGeek wird den Kunden möglichst umgehend benachrichtigen, sollte seiner Meinung nach eine Verarbeitung oder Anweisung des Kunden gegen die in Absatz 1 genannten Vorschriften verstoßen.

4. Übermittlung personenbezogener Daten

4.1 Es ist WebinarGeek erlaubt, die personenbezogenen Daten in Ländern innerhalb und außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zu verarbeiten, sofern die Unterauftragsverarbeiter in diesen Drittländern ein angemessenes Schutzniveau im Sinne von Kapitel V der DSGVO gewährleisten.

4.2 Der Kunde ermächtigt WebinarGeek hiermit, soweit erforderlich in seinem Namen einen Mustervertrag für die Übermittlung von einem in der Europäischen Union ansässigen Verantwortlichen an einen Auftragsverarbeiter in einem Drittland gemäß dem Beschluss der Kommission vom 5. Februar 2010 (2010/87/EU) abzuschließen.

4.3 WebinarGeek wird den Kunden vor der Verarbeitung außerhalb des EWR darüber informieren, in welches Drittland oder welche Drittländer die personenbezogenen Daten übertragen werden, es sei denn, das geltende Recht verbietet eine solche Mitteilung.

5. Verteilung der Verantwortung

5.1 WebinarGeek stellt Software zur Verfügung, die der Kunde selbst für die Speicherung von personenbezogenen Daten nutzen kann. Der Kunde gewährleistet, dass eine rechtsgültige Grundlage für die Speicherung von personenbezogenen Daten durch die Software vorhanden ist.

5.2 WebinarGeek ist nur für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Rahmen dieses Auftragsverarbeitungsvertrags, gemäß den Anweisungen des Kunden und unter der ausdrücklichen (End-)Verantwortung des Kunden verantwortlich.

5.3 WebinarGeek stellt dem Kunden verschiedene Instrumente zur Verfügung, um seinen Verpflichtungen aus der DSGVO nachzukommen. So kann der Kunde beispielsweise personenbezogene Daten durch die Nutzung der Software anonymisieren und kann WebinarGeek bei der Beantwortung eines Auskunftsersuchens einer betroffenen Person mitwirken.

5.4 Der Kunde garantiert, dass der Inhalt, die Verwendung und der Auftrag zu Verarbeitungen der personenbezogenen Daten, auf die in diesem Auftragsverarbeitungsvertrag Bezug genommen wird, nicht rechtswidrig sind und keine Rechte Dritter verletzen.

6. Einschaltung von Unterauftragsverarbeitern

6.1 WebinarGeek ist berechtigt, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten Unterauftragsverarbeiter einzuschalten. Der Kunde erteilt WebinarGeek die ausdrückliche Genehmigung, die in der Liste der Unterauftragsverarbeiter aufgeführten Unterauftragsverarbeiter einzuschalten.

6.2 Beabsichtigt WebinarGeek, neue Unterauftragsverarbeiter einzuschalten, die nicht in der Liste der Unterauftragsverarbeiter aufgeführt sind, informiert WebinarGeek den Kunden im Voraus über die Absicht von WebinarGeek, neue Unterauftragsverarbeiter einzuschalten.

6.3 Der Kunde hat das Recht, der Einschaltung Dritter durch WebinarGeek bei Vorliegen eines wichtigen Grundes innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu widersprechen. In diesem Fall setzen sich die Vertragsparteien zusammen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.

6.4 Können sich die Vertragsparteien nicht über den einzuschaltenden Unterauftragsverarbeiter einigen, ist WebinarGeek berechtigt, den Unterauftragsverarbeiter einzuschalten, und ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zu dem Datum zu kündigen, an dem der neue Unterauftragsverarbeiter eingeschaltet wird.

6.5 Widerspricht der Kunde der Einschaltung eines neuen Unterauftragsverarbeiters nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Ankündigung, wird davon ausgegangen, dass der Kunde der Beauftragung des neuen Unterauftragsverarbeiters zustimmt.

6.6 WebinarGeek stellt sicher, dass Unterauftragsverarbeiter sich schriftlich zu ähnlichen Pflichten verpflichten, wie sie zwischen WebinarGeek und dem Kunden vereinbart wurden.

6.7 WebinarGeek stellt dem Kunden über die Website eine Liste der eingeschalteten Dritten zur Verfügung. WebinarGeek wird die Liste auf der Website in Übereinstimmung mit diesem Artikel aktualisieren.

7. Sicherheit

7.1 Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten sowie der Art, des Umfangs, des Kontextes und der Verarbeitungszwecke sowie der unterschiedlichen Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen im Hinblick auf Wahrscheinlichkeit und Schwere, setzt WebinarGeek geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ein, um ein risikoangemessenes Sicherheitsniveau gemäß Artikel 32 DSGVO zu gewährleisten.

7.2 WebinarGeek wird die Informationssicherheitspolitik in regelmäßigen Abständen überprüfen und bei Bedarf anpassen.

7.3 Die Vertragsparteien unterrichten einander unverzüglich über vermeintliche Schwachstellen in der Sicherheit der anderen Vertragspartei.

7.4 Der Kunde stellt WebinarGeek personenbezogene Daten nur dann zur Verfügung, wenn er sich davon überzeugt hat, dass die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden.

8. Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten

8.1 Der Kunde ist jederzeit dafür verantwortlich, eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (auch als „Datenschutzverletzung“ bezeichnet) der Aufsichtsbehörde und den betroffenen Personen zu melden. Um den Kunden in die Lage zu versetzen, dieser gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, wird WebinarGeek den Kunden ohne unangemessene Verzögerung über die Datenschutzverletzung informieren.

8.2 Bei der Meldung einer Datenschutzverletzung an den Kunden wird WebinarGeek, soweit diese Informationen verfügbar sind, dem Kunden in jedem Fall die folgenden Informationen zur Verfügung stellen:

  • 8.2.1 die Art der Datenschutzverletzung, soweit möglich mit Angabe der Kategorien und der Anzahl der betroffenen Personen und personenbezogenen Daten, die davon berührt sind;

  • 8.2.2 den Namen und die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten oder einer sonstigen Anlaufstelle für weitere Informationen;

  • 8.2.3 die wahrscheinlichen Folgen der Datenschutzverletzung;

  • 8.2.4 die Maßnahmen, die WebinarGeek zur Behebung der Datenschutzverletzung empfiehlt oder getroffen hat, darunter gegebenenfalls Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen inbegriffen.

9. Bearbeitung von Anträgen betroffener Personen

9.1 Stellt eine betroffene Person einen Antrag an WebinarGeek zur Ausübung ihrer gesetzlichen Rechte (gemäß Artikel 15 bis 22 DSGVO), leitet WebinarGeek den Antrag an den Kunden weiter. Die weitere Bearbeitung des Antrags obliegt dem Kunden. WebinarGeek ist berechtigt, die betreffende Person darüber zu informieren, dass der Antrag an den Kunden weitergeleitet wurde.

9.2 Sollte eine betroffene Person einen Antrag auf Ausübung ihrer gesetzlichen Rechte an den Kunden richten, wird WebinarGeek, sofern der Kunde dies wünscht, bei der Erfüllung dieses Antrags mitwirken. Jede Vertragspartei trägt ihre eigenen Kosten.

10. Überprüfung

10.1 Der Kunde hat das Recht, die Einhaltung der Vereinbarungen in diesem Auftragsverarbeitungsvertrag durch einen unabhängigen, zur Vertraulichkeit verpflichteten Prüfer kontrollieren zu lassen.

10.2 Die Überprüfung findet erst statt, nachdem der Kunde die bei WebinarGeek vorliegenden, vergleichbaren, relevanten Prüfungsberichte angefordert, beurteilt und angemessene Argumente für eine vom Kunden veranlasste Überprüfung vorgelegt hat. Eine Überprüfung ist gerechtfertigt, wenn die vorliegenden Prüfungsberichte keine oder nur unzureichende Informationen über die Einhaltung dieses Auftragsverarbeitungsvertrages oder der DSGVO liefern.

10.3 Die vom Kunden veranlasste Überprüfung findet nur bei einem konkreten und schriftlich dargelegten Verdacht auf Missbrauch personenbezogener Daten statt, frühestens jedoch vier Wochen nach vorheriger Ankündigung.

10.4 WebinarGeek wird bei der Überprüfung mitwirken und alle für die Prüfung relevanten Informationen sowie seine Mitarbeiter für die Überprüfung zur Verfügung stellen.

10.5 Die Ergebnisse der durchgeführten Überprüfung werden von den Vertragsparteien in gemeinsamen Gesprächen bewertet. Anschließend werden gegebenenfalls von einer oder beiden Parteien gemeinsam Änderungen vorgenommen.

10.6 Die Kosten der Überprüfung gehen zu Lasten von WebinarGeek, sollte sich herausstellen, dass der Auftragsverarbeitungsvertrag nicht eingehalten wurde, und/oder Fehler in den Feststellungen gefunden werden, die WebinarGeek zuzurechnen sind. In allen anderen Fällen trägt der Kunde seine eigenen Kosten.

 

Anhang 1: Spezifizierung der personenbezogenen Daten

WebinarGeek verarbeitet unter anderem die folgenden Arten von personenbezogenen Daten im Auftrag des Kunden:

  • Vorname

  • E-Mail-Adresse

  • IP-Adresse

  • Alle personenbezogenen Daten, die WebinarGeek über vom Kunden zu definierende Eingabefelder zur Verfügung gestellt werden

Diese Verarbeitungen beziehen sich auf die folgende Gruppen betroffener Personen:

  • Personen, die an vom Kunden organisierten Webinaren teilnehmen möchten.